Mittwoch, 22. Mai 2013

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Die „Fittesten“ in Mainz

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Wachabteilung A der Berufsfeuerwehr belegt ersten Platz im DFFA-Wettbewerb

Die „fittesten“ Feuerwehrfrauen und -männer in Mainz sind in der Wachabteilung A im Einsatz. Sie belegten im Wettbewerb zum Deutschen Feuerwehr-Fitnessabzeichen (DFFA) den ersten Platz unter den drei Wachabteilungen der Berufsfeuerwehr Mainz. Die Initiatoren des Wettbewerbs, die Unfallkasse Rheinland-Pfalz sowie der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz, zeichneten die Sieger nun aus und übergaben das Preisgeld in Höhe von insgesamt 600 Euro.

„So eine hohe Beteiligung, das ist großartig!“, freut sich Klemens Boenke, Sachgebietsleiter Interne Aus- und Fortbildung sowie Pressesprecher. Er hatte die Berufsfeuerwehrleute ermutigt, bei dem Wettbewerb mitzumachen. Zehn der 24 Kameradinnen und Kameraden der Wachabteilung A haben 2012 das Deutsche Feuerwehr-Fitnessabzeichen erfolgreich abgelegt – Jahresbestwert innerhalb der Feuerwehr Mainz. Als Sieger im internen Wettkampf der drei Wachabteilungen erhielten sie eine Prämie von 300 Euro. Die Wachabteilung C (8 Fitnessabzeichen) und die Wachabteilung B (5 Fitnessabzeichen) belegten den zweiten und dritten Platz und erhielten 200 beziehungsweise 100 Euro. Die Preisgelder wollen sie gemeinsam in neue Sportgeräte investieren.

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Tag der Artenvielfalt am 22. Mai

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Gemeinsam können Landwirtschaft und Verbraucher die Artenvielfalt fördern und bewahren

 

Koblenz. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Leo Blum, erinnert anlässlich des Internationalen Tages der Artenvielfalt am 22.05.2013 daran, dass Mitteleuropa in vielerlei Hinsicht reich wäre, weil es die Landwirtschaft gäbe: „Nicht nur, dass ohne die Landwirtschaft alle Nahrungsmittel und Rohstoffe eingeführt werden müssten, wir würden auch ein wesentlich ärmeres Leben hinsichtlich der Vielfalt unserer Landschaft und der Arten führen. Die Landwirtschaft sorgt für die Offenhaltung der Landschaft durch die Bewirtschaftung der Äcker und des Grünlandes. Damit ermöglicht sie die Existenz von Pflanzenarten, die in diesen offenen Lebensräumen leben. Die Vegetation ist eng an die Tierwelt gekoppelt“.

Durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung sei im Lauf der Jahrhunderte eine Reihe von so genannten Sekundärbiotopen entstanden, so beispielsweise die Pflanzen- und Tierwelt, die sich auf das spezielle Kleinklima der warmen und trockenen Weinberge spezialisiert habe, so Blum. An den Steilhängen an der Ahr, Mosel, am Mittelrhein und im Nahetal beherberge Rheinland-Pfalz so Tausende von Hektaren an Lebensraum für Spezialisten – aber nur dauerhafte Bewirtschaftung erhalte die Lebensräume für diese Spezialisten! Ähnlich sei es mit den Pflanzen- und Tierarten der Wiesen oder Heideflächen, auch hier könne nur das Abweiden durch Milchvieh oder Schafe ein Verbuschen verhindern. Wald sei zwar ein äußerst wichtiger und vielfältiger Lebensraum und unverzichtbar – größer sei die Artenvielfalt jedoch in den offenen Landschaften. Landwirtschaft und Weinbau schaffen also Vielfalt!

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„Sternenkinder“ können Ruhestätte im eigenen Grab finden

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Neues Gesetz macht Namensgebung und Bestattung für tot geborene Kinder ab sofort möglich

Lahnstein. „Die Sonne ging unter, bevor es Abend wurde, aber es wird einen neuen Morgen geben“, so lautet die Inschrift, auf der Gedenktafel, mit der im Juli 2006 auf dem Lahnsteiner Friedhof, an der Braubacher Straße, ein Ort der stillen Trauer für tot geborene Kinder mit einem Gewicht unter 500 Gramm geschaffen wurde . Diese, oder auch nicht lebensfähigen Kinder, galten bisher als Fehlgeburten und wurden beim Standesamt nicht erfasst und unterlagen somit keiner Bestattungpflicht.

Am 15. Mai trat dazu eine Gesetzesänderung in Kraft. Bislang wurden Fehlgeburten unter 500 Gramm nicht erfasst. Eltern tot geborener Kinder dürfen ab sofort die Geburt beim Standesamt eintragen lassen, ihrem Kind einen Namen und damit offiziell eine Existenz geben. Dabei muss ein Ausweisdokument sowie einen Nachweis zur Fehlgeburt vorgelegt werden. Das kann der Mutterpass sein, wenn daraus die Tatsache der Fehlgeburt hervorgeht oder eine von einem Arzt, einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung.

Das neue Gesetz gilt auch rückwirkend, dies bedeutet, dass auch Eltern - so fern sie dies wünschen - für ihr „Sternenkind“, welches bereits vor dem Inkrafttreten dieser Regelung nicht lebend zur Welt gekommen ist, einen Namen und somit eine Grabstätte beantragen können.

Auch hierbei müssen die gleichen Bescheinigungen wie oben genannt vorgelegt werden.

 

Weitere Auskünfte erteilt gerne Matthias Wager beim Standesamt der Stadt Lahnstein unter der Telefonnummer: 02621 914 220; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Gute ärztliche „Rund-um-Versorgung“ beibehalten

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Ärztlicher Bereitschaftsdienst Koblenz hat sich für die Bürgerschaft aus Lahnstein und der Verbandsgemeinde Loreley bewährt

Lahnstein/Braubach. Soll der so genannten „Arztliche Bereitschaftsdienst (BD)“, also die ärztliche Versorgung während der sprechstundenfreien Zeiten, auch für die Lahnsteiner und Braubacher Bürger und Patienten ab dem 1. Juli einer Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) in Bad Ems zugeordnet werden?

Diesem Ansinnen erteilen die betroffene Ärzteschaft aus Lahnstein, Braubach sowie den übrigen betroffenen Gemeinden wie auch Oberbürgermeister Peter Labonte und sein Amtskollege Werner Groß, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley, eine klare Absage. Ihre Begründung hatten sie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV) bereits schriftlich mitgeteilt.

Im Schreiben an die KV heißt es unter anderem: „Seit fast einem Jahrzehnt werden die Lahnsteiner und Braubacher Patienten mit hervorragend strukturierten Verhältnissen in der Bereitschaftsdienstzentrale in Koblenz versorgt. Diese ist eng an die Infrastruktur der Koblenzer Krankenhäuser angeschlossen, die alle Fachrichtungen einschließlich der Kinderheilkunde bieten. Die günstige Verkehrsanbindung einschließlich des öffentlichen Nahverkehrs sichert eine schnelle Erreichbarkeit der Bereitschaftsdienstzentrale in Koblenz.“

Zwar sind Vorgaben von Seiten der Politik, aufgrund des weiten Spielraumes der ärztlichen Selbstverwaltung nicht möglich, und insofern können der KV Rheinland-Pfalz keine entsprechenden Anweisungen oder ähnliche Vorgaben bei der Organisation des Bereitschaftsdienstes gemacht werden. Dennoch fordern die beiden Bürgermeister mit Nachdruck die Zuordnung der Bereitschaftsdienstzentrale in Koblenz beizubehalten.

„Ziel muss die bestmögliche medizinische Versorgung für die Patientinnen und Patienten sein, jetzt und in Zukunft,“ betonen  Oberbürgermeister Peter Labonte und sein Amtskollege Werner Groß unisono. „Wir untersützen ausdrücklich die Bemühungen der Ärzteschaft zur Beibehaltung der bisher bewährten Regelung der Zuordnung zur BDZ Koblenz “

Unterschriftenlisten werden ab sofort in allen Dienststellen der Stadtverwaltung Lahnstein wie in den Ärztepraxen, im Einzelhandel, bei Firmen, Behörden, in Banken und bei den Lahnsteiner Kirchen wie auch in den Ärztepraxen der Verbandsgemeinde Loreley ausgelegt.

Sprechstunde des Landrats in Simmern - Persönlicher Dialog ist wichtig

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Die nächste Sprechstunde von Landrat Bertram Fleck findet am Donnerstag, 23. Mai 2013, in der Verbandsgemeindeverwaltung St. Goar-Oberwesel, in Oberwesel, Rathausstraße 6, Sitzungszimmer im Erdgeschoss, von 16:30 bis 17:45 Uhr statt. Voranmeldung - aus organisatorischen Gründen unbedingt erforderlich - bei Doris Becker, 06761 82-125, Pressestelle der Kreisverwaltung, oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, Anregungen und Beschwerden bei Doris Becker oder Karl-Heinz Wagner, 06761 82-110, vorzubringen.

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